Bild für Pflanzenschutzmittel in Deutschland

Pflanzenschutzmittel in Deutschland

In Deutschland sind circa 1000 Pflanzenschutzmittel zugelassen - wie Insektizide oder Fungizide. Ein Pflanzenschutzmittel besteht aus einem giftigen Wirkstoff und einem oft auch giftigen Beistoff, der das Mittel zum Beispiel wasserlöslich macht.

1 Min. | 12.07.2021

Bei Verwendung immer nennen

3sat/nano/DokUtopia Film/Berndt Welz/Sebastian Heger, Sophie Lochau/Sebastian Riezler (BFS)/Jochen Schmidt

Textfassung

In Deutschland sind circa 1000 Pflanzenschutzmittel zugelassen. Herbizide gegen Unkräuter, Fungizide gegen Pilze und Insektizide gegen Pflanzenschädlinge. Rund 90.000 Tonnen Pestizide werden hier pro Jahr verkauft. Ein Pflanzenschutzmittel besteht aus einem giftigen Wirkstoff und einem oft auch giftigen Beistoff, der das Mittel zum Beispiel wasserlöslich macht. Bekannte Wirkstoffe sind Glyphosat und die Neonicotinoide. 

Embed-Funktion

https://schule.zdf.de/video/pflanzenschutzmittel-in-deutschland-creative-commons-clip-100

Wissensclips zur freien Nutzung für alle

Hier gibt es einen großen Fundus an kurzen Erklär-Videos aus Terra X und anderen Wissenschaftssendungen unter Creative Commons-Lizenz (Open Educational Resources, OER). Diese dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter bearbeitet und verbreitet werden.

Was ist eine CC BY 4.0 Lizenz und wie können die Inhalte benutzt werden?

Mit der Lizenz „CC BY 4.0“ dürfen alle so gekennzeichneten-Clips bzw. Fotos verwendet, geändert und verbreitet werden. Bedingung ist dabei, dass Herkunft und Urheber der Clips genannt, Änderungen angegeben werden und das ursprüngliche Werk durch die Bearbeitung nicht entstellt wird. Zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen und zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte heißt das im Einzelnen:

  1. Die Urheber der genutzten Werke müssen genannt werden; sie stehen unter jedem Clip.
  2. Wenn Veränderungen vorgenommen werden, müssen diese angegeben werden. Zur Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts darf das Werk vom Inhalt und der Form her nicht entstellt oder gar in seiner Aussage umgekehrt werden.
  3. Es ist zu vermeiden, dass durch die Angaben der Eindruck entsteht, dass die Aussage des neuen Werks oder der Nutzer vom Urheber bzw. ZDF unterstützt wird.
  4. Es muss bei der Nutzung des Clips ein Hinweis auf die Lizenzbestimmungen erfolgen (Link auf https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de). An der Stelle, wo der Clip verwendet wird, muss das CC-Icon „CC BY 4.0“ stehen. Die unwiderrufliche Lizenz endet mit Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen oder vorzeitig, wenn die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden.